Verteilung

Verteilung

Zuständigkeit, Aufnahmequote, Residenzpflicht Die Bestimmung der Zuständigkeit hängt zum einen ab von freien Plätzen in den Einrichtungen. Da jeder Erstaufnahmeeinrichtung eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zugeordnet ist, spielt außerdem eine Rolle, in welcher Außenstelle des Bundesamtes das Heimatland des Asylsuchenden bearbeitet wird; nicht jede Außenstelle bearbeitet nämlich…